Der/die Leihnehmer*in muss im Besitz eines gültigen amtlichen Ausweisdokumentes sein und dieses bei Leihbeginn vorzeigen. Bei Minderjährigen muss die Registrierung vom einem Erziehungsberechtigten durchgeführt und dies entsprechend vermerkt werden.
Der/die Leihnehmer*in haftet in vollem Umfang für verursachte Schäden am geliehenen Testbike sowie für verloren gegangenes Material.
Das Testbike ist jederzeit so zu sichern, dass es von Unbefugten nicht entwendet werden kann. Bei Diebstahl ist der Zeitwert des Testbikes zu ersetzen.
Der/die Leihnehmer*in bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift, selbst gegen jegliche Art von Unfällen und Schäden der eigenen Person und Dritten
gegenüber versichert zu sein.
Der/die Leihnehmer*in bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift, bei jeglichen Unfällen und Schäden sowohl der eigenen Person wie auch Dritten
keinerlei Forderungen an den Leihgeber (die Firma MERIDA & CENTURION GERMANY GmbH) zu stellen.
Trotz sorgfältiger Prüfung seitens des Leihgebers sollte das Testmaterial bei Übernahme durch den Leihnehmer auf etwaige Schäden untersucht und diese
angezeigt werden. Die Firma MERIDA & CENTURION GERMANY GmbH übernimmt keinerlei Haftung für versteckte Mängel und/oder Konstruktions-/
Produktionsfehler. Eventuelle Ansprüche auf Ersatz gegenüber dem Leihgeber bzw. dem Hersteller werden mit geleisteter Unterschrift abgetreten.
Der/die Leihnehmer*in verpflichtet sich, das Testbike in einem ordnungsgemäßen Zustand bis zum vereinbarten Zeitpunkt, bei Ausbleiben
einer solchen Vereinbarung jedoch in jedem Fall noch am gleichen Kalendertag an den Leihgeber zurück zu geben.
Der/die Leihnehmer*in ist verpflichtet, während der gesamten Testfahrt einen geeigneten Helm zu tragen. Ein solcher wird, sofern vorhanden,
mit dem Testbike vom Leihgeber zur Verfügung gestellt, ist pfleglich zu behandeln und zusammen mit dem Testbike zurückzugeben.
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